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IWB Nr. 3 vom Seite 81

Intensivierung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches durch das EU-Amtshilfegesetz

Prof. Dr. Roman Seer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 87Nicht nur der nationale Gesetzgeber, sondern auch die EU-Kommission und die OECD haben der Steuerhinterziehung im internationalen Kontext den Kampf angesagt. Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang bildet die zwischenstaatliche Amtshilfe. Das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom hat die neugefasste Amtshilferichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt.

Ausführlicher Beitrag s. .

I. Anlass der Neuregelung des EU-Amtshilfegesetzes

[i]Rückwirkendes Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2013 Das EUAHiG ersetzt das alte EG-AmtshilfeG, das seinerseits auf der bis zum geltenden Amtshilferichtlinie aus dem Jahr 1977 beruhte. Die darin vorgesehene Zusammenarbeit entsprach nicht mehr dem aktuellen OECD-Standard. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine grundlegend erneuerte Amtshilferegelung geeinigt, um die effektive Zusammenarbeit der Finanzbehörden zu gewährleisten.

II. Zweck und systematischer Zusammenhang des EUAHiG

[i]Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung in AuslandsbeziehungenEin funktionierender europäischer Binnenmarkt benötigt zur tatsächlichen Gewährleistung der Wettbewerbsgleichheit einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Gleichzeitig besteht das Bedürfnis die Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Auslandsbeziehungen ebenso wirksam wie bei Inlandsbeziehungen zu gewährleisten...