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Umsatzsteuer | Änderung des § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG durch das AmtshilfeRLUmsG
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V) Stellung genommen und Abschn. 4.14.5, 4.14.7 und 4.14.9 S. 118UStAE angepasst ( NWB VAAAE-48988).
Hintergrund: Durch das AmtshilfeRLUmsG wurde § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG um eine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ergänzt. Die Änderungen sind am in Kraft getreten.
Mit dem o. g. Schreiben wird Abschn. 4.14 UStAE an mehreren Stellen geändert. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem erbracht werden. Für vor dem erbrachte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn sie u...