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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerfreien Kreditgewährung im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“
(1) Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“ eine Bauleistung (Werklieferung), die mit einer zwanzigjährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, kann neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk vorliegen. (2) Das gilt auch dann, wenn in der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung kein Jahreszins angegeben worden ist (entgegen Abschn. 3.11. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStAE; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Nr. 8, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 UStG; Art. 267 AEUV).
Eine im Zusammenhang mit anderen Umsätzen stehende Kreditgewährung ist nur dann eine gesonderte, ggf. nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfreie Leistung, wenn eine eindeutige Trennung zwischen dem Kreditgeschäft und der Lieferung bzw. sonstigen Le...