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Kriterien für die Prognose drohender Zahlungsunfähigkeit
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist einerseits Insolvenzgrund (es besteht Antragsrecht, jedoch keine Antragspflicht), andererseits Voraussetzung einer Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung (§ 133 Abs. 1 InsO). Ein Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Der BGH hat die Kriterien der dafür vorzunehmenden Prognose präzisiert. In diese muss die gesamte Finanzlage des Schuldners bis zur Fälligkeit aller bestehenden Verbindlichkeiten einbezogen werden. Der vorhandenen Liquidität und den Einnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt zu erwarten sind, müssen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden, die bereits fällig sind oder die bis zu diesem Zeitpunkt voraussi...