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Aktivierung von Bestandsprovisionen
Provisionsansprüche, die von der Höhe zukünftiger Darlehensbestände vom Stpfl. vermittelter Kreditverträge abhängen (zukünftige Bestandsprovisionen), sind gem. nrkr. Urteil des NWB HAAAE-42302 (BFH-Az.: I B 119/13) nicht als Forderungen zu aktivieren, wenn den Darlehensnehmern ein ordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung zusteht und wenn der Kreditgeber außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen eine jederzeitige Rückzahlung zulässt.
(1) Die Klägerin (Klin.) ist eine Genossenschaft, die überwiegend als Kreditinstitut tätig ist. Sie vermittelte u. a. Ratenkredite für die Bank A. Dafür erhielt sie aus Anlass des Abschlusses des jeweiligen Kreditve...