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BFH 16.10.2013 XI R 34/11, NWB 7/2014 S. 412

Umsatzsteuer | Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer Pensionspferdehaltung

Dienstleistungen, die ein gemeinnütziger Reitsportverein im Rahmen einer Pensionspferdehaltung erbringt, können nach dem von der Umsatzsteuer befreit sein oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Anmerkung:

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG kommt zweifellos nicht zum Zuge, jedoch kann sich der gemeinnützige Reitsportverein grds. auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-Richtlinie (entspricht Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) stützen. Der BFH hat die Sache, nachdem das Finanzgericht sowohl die Steuerbefreiung als auch die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG S. 413versagte, zurückverwiesen. Die Umsatzsteuerbefreiung ist zu gewähren, wenn die Betreuung der Pferde für die sportliche Betätigung des Vereins in der angestrebten Qualität „unerlässlich“ ist, wofür viel spricht. Zu prüfen ist da...