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Steuerrecht | Buchwertübertragung bei Schwester-Personengesellschaften
Der I. BFH-Senat hält es für verfassungswidrig, dass zwischen zwei beteiligungsidentischen Schwester-PersGes Wirtschaftsgüter nicht zum Buchwert übertragen werden können, sondern stille Reserven aufzudecken sind. Er hat deshalb das BVerfG angerufen. Nach [i]Buchwertfortführung nur für bestimmte Übertragungen möglich § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sind nur bestimmte Buchwertübertragungen möglich, z. B. vom Einzelunternehmen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft (und umgekehrt). Nicht im Gesetz erwähnt wird aber die Übertragung bei PersGes, an denen dieselben Gesellschafter beteiligt sind (Schwester-PersGes).
Der [i]„Umweg“ über das Sonderbetriebsvermögen möglich? Vorlagebeschluss an das BVerfG ist das nächste Kapitel in einem Streit zwischen dem I. Senat und dem IV. Senat des BFH. Sinnvoll wäre gewesen, dass der I. Senat den Großen Senat des BFH anruft. Stattdessen rief er das BVer...