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BGH 08.01.2014 VIII ZR 63/13, NWB 6/2014 S. 336

Vertragsrecht | Wirksamkeit einer Angebotsrücknahme bei eBay

Nach § 10 Ziffer 1 Satz 5 der AGB der Internet-Auktionsplattform eBay ist das Angebot eines Verkäufers nicht bindend, wenn ein Tatbestand vorliegt, der ihn bei einem zustande gekommenen Vertrag zur Lösung von diesem berechtigen würde (hier: Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums, § 119 BGB). Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte auf eBay einen Kraftfahrzeugmotor zum Verkauf angeboten. Am beendete [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 er sein Angebot und strich die bis dahin vorliegenden Gebote. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender mit einem Betrag von 1.509 €. Er verlangt vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 3.500 € mit der Begründung, der angebotene Motor habe einen Marktwert von 5.009 € und für diesen Preis hätte er den Motor verkaufen können. Durch die Angebotsrücknahme sei ihm ein Schaden in dieser Hö...