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BFH 14.11.2013 VI R 50/12, NWB 6/2014 S. 332

Lohnsteuer | Verfassungswidrigkeit der pauschalen Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers für Sonderleistungen an Pensionskassen?

Nach den beiden BFH-Beschlüssen vom wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 vom (BGBl 2006 I S. 2878, BStBl 2007 I S. 28), Letzterer i. V. mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2007 zwangsweise pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, durch die er selbst definitiv belastet wird.

Anmerkung:

In beiden Fällen (VI R 49/12 und VI R 50/12) hält der VI. Senat des BFH die Erweiterung des Umfangs der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Sonderzahlungen an Versorgungseinrichtungen durch das JStG 2007 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG) für verfassungsgemäß und hat [i]infoCenter „Betriebliche Altersversorgung”  NWB VAAAB-14425sich damit gegen eine h. M. im Schrifttum ausgesprochen. Die gleichwohl als gleichheitswidrig beanstandete Pauschalierungsvorschrift des § 40b Abs. 4 EStG i. d. F. des JStG 2007 bildet aber eine Einheit m...