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NWB EV 2/2014 S. 43

Abgeltungsteuer – Neues Kirchensteuerabzugsverfahren - Steuerberater sind gefordert (DStV)

Da der automatisierte Datenabruf künftig für alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten gilt, sind nicht länger nur die inländischen Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen in das Kirchensteuerabzugsverfahren involviert. Auch für andere Schuldner von Kapitalerträgen (bspw. ausschüttende Kapitalgesellschaften) ist der automatisierte Datenabruf infolge der gesetzlichen Neuregelung verpflichtend. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hin.

Hintergrund: Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 setzt der Kirchensteuereinbehalt bspw. durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ein aktives Mitwirken der Steuerpflichtigen voraus. Nur auf schriftlichen Antrag des Kirchensteuerpflichtigen können die Banken d...