Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 2/2014 S. 38

Betriebsprüfung: Lange Prüfungszeiträume rechtmäßig

Betriebsprüfungen dürfen auch mehr als drei Jahre umfassen – zumindest dann, wenn es eine ausreichende Begründung hierfür gibt, wie den Hinweis auf den Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit (vgl. ausführlich NWB DAAAE-49418).