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NWB BB 2/2014 S. 38

Streik: Kein Aufruf über Firmennetzwerke erlaubt

Die Beschäftigten eines Unternehmens dürfen dienstliche Kommunikationsmittel, z. B. Intranet oder E-Mail, nicht dazu nutzen, um den Streikaufruf einer Gewerkschaft an den Rest der Belegschaft zu verteilen. Das hat das entschieden.