Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Vollmachtsdatenbank
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-53187 Mit Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ erhält der Steuerpflichtige für die Erstellung seiner Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege Zugriff auf von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelte Daten. Steuerberater können für ihre Mandanten diese Daten abrufen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Die Vollmachtsdatenbank ermöglicht den elektronischen Nachweis der Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung. Ist der Steuerberater auf diese Weise legitimiert, erteilt ihm die Finanzverwaltung die Berechtigung zum Abruf der Daten seiner Mandanten, die dann in die Kanzleisoftware übernommen werden können. Die Vollmachtsdatenbank bietet ein komfortables und medienbruchfreies Verfahren zur Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Ausführlicher Beitrag s..
Voraussetzungen
[i]Verwendung des VollmachtsformularsZwingende Voraussetzung für den Datenzugriff über die Vollmachtsdatenbank ist die Verwendung des vom Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom veröffentlichten Vollmachtsformulars. Die Vollmachtsdaten werden in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt. Zurzeit wird nur die Bevollmächtigung zum Datenabruf an die Finanzverwaltung übermittelt.
[i]Nur für SteuerberaterDie Vo...