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Berufsrecht | Kündigung des Mandatsverhältnisses infolge Erkrankung des Berufsträgers
Zur Lösung des bei sämtlichen Dienstverträgen auftretenden Interessenkonflikts, der dadurch entsteht, dass es zu Kündigungen und damit zur Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt, bevor der Zeitraum abgelaufen ist, für den die Vergütung geschuldet ist, wird zunächst das grundsätzliche Prinzip der Zahlung eines verhältnismäßigen Teils der Vergütung festgeschrieben (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dieses wird aber speziell im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Dienstverpflichteten wieder außer Kraft gesetzt, wenn die bisher erbrachten Leistungen für den Dienstberechtigten kein Interesse haben, d. h. er sie wirtschaftlich nicht verwerten kann (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese „Ver-gütungswegfallbestimmung“ ist aber auf Sachverhalte, in denen dem Dienstverpflichteten (hier: Rechtsanwalt) die geschuldete Dienstleistung infolge einer unvo...