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FG Schleswig-Holstein 19.9.2013 1 K 166/12, NWB 5/2014 S. 252

Abgabenordnung | Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung per Fax

Der Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung kann nach dem auch per Telefax wirksam beim Finanzamt eingereicht werden. Im Streitfall hatte das Finanzamt die Durchführung der Antragsveranlagung der Klägerin auf Grundlage des (BStBl 2003 I S. 74) verweigert: Sofern das Gesetz – wie bei Einkommensteuererklärungen und entsprechend auch bei Anträgen auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung – eine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorsieht, müsse die Unterschrift im Original und nicht lediglich als (Telefax-)Kopie vorgelegt werden. Hierzu führte das FG Schleswig-Holstein dagegen aus, dass das Merkmal der „Eigenhändigkeit“ der Unterschrift lediglich erfordere, dass sie von der Hand des Steuerpflic...