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BFH  - III R 54/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b

Rechtsfrage

Beginnt die Übergangszeit von vier Monaten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zwischen einer Berufsausbildung und dem Wehrdienst erst ab dem Monat nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes?

Berufsausbildung; Kindergeld; Übergangszeit; Wehrdienst

Fundstelle(n):
HAAAE-53098

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