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Abgabe von Speisen und Getränken in Umsatzsteuer und Ertragsteuer
Der Döner und die Steuer
Die umsatzsteuerliche Abgrenzung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog. Vor-Ort-Umsätze) und zum Mitnehmen (sog. Außer-Haus-Umsätze) wurde im aktuellen Schrifttum umfassend untersucht. Eine Untersuchung der umsatzsteuerlichen Unterschiede unter Einbezug der ertragsteuerlichen Folgewirkungen ist bislang nicht erfolgt. Nachfolgender Beitrag ergänzt diese Lücke, wobei auch auf preisgestalterische Aspekte, die sich aus der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Würdigung ergeben, eingegangen wird.
I. Einleitung
Zumeist liegen in der „Imbissbranche“ keine differenzierten Endpreise für die Alternativen, Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen vor. Der Imbissbetreiber unterstellt somit implizit eine Nachfrage, die von der Höhe des Verkaufspreises abhängt, also bspw. durch einen Preisanstieg stark sinkt. Die Frage des Verkaufspersonals „zum Mitnehmen oder zum Hieressen“ hat nicht nur praktische Folgen (Servieren in einer Verpackung oder auf einem Teller etc.), sondern auch steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen, da sich in Abhängigkeit von der Entscheidung des Kunden die Steuerzahlungen und der Nachsteuergewinn des Unternehmers...