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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 22-23 | Vermietung: Nachträglicher Werbungskostenabzug nach dem Verkauf der Immobilie

Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Anschaffung oder Herstellung einer vermieteten Immobilie aufgenommen worden ist, können nach der Veräußerung des Objekts weiter als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden. Offen ist allerdings, ob der nachträgliche Schuldzinsenabzug auch dann möglich ist, wenn die Immobilie erst mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung verkauft wird. Hierzu ist jetzt ein Verfahren beim BFH anhängig.

Track 22 | Nachlaufende Schuldzinsen beim Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist

Neues zu berichten gibt es, was nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeht.

Die Vorgeschichte ist allseits bekannt: Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des Bundesfinanzhofs , dem der Präsident – Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff – vorsitzt, hatte im Juni 2012 seine Rechtsprechung zu nachträglichen Werbungskosten geändert. Danach sind Schuldzinsen für Darlehen, die ursprünglich zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen worden sind, auch nach der Veräußerung des Objekts als Werbungskosten zu berücksichtigen. Vorausgesetzt, der erzielte ...