Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 07 | Berufsständische Versorgungswerke: Kapitalabfindungen sind ermäßigt zu versteuern

Der BFH hat entschieden, dass Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, steuerpflichtig sind, wenn sie ab dem , dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Sie sind aber ermäßigt zu versteuern. Die Besteuerung ist verfassungsgemäß, obwohl die Kapitalabfindung auf vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes erbrachten Beiträgen beruht.

Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind seit 2005 steuerpflichtig, sie sind aber ermäßigt zu besteuern. So lässt sich ein mit Spannung erwartetes Urteil in einem Satz zusammenfassen – vom X. Senat des Bundesfinanzhofs , der für die Besteuerung der Alterseinkünfte zuständig ist.

Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist zum umfassend reformiert worden. Kernstück der Neuregelung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Zahlungen, die Steuerberater, Apotheker, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen aus einem Versorgungswerk erhalten, sind seither mit dem sog. Besteuerungsanteil zu erfassen. Dabei sieht das Alterseinkünfteges...