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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Aufspaltung eines Einzelunternehmens

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG auch dann vorliegt, wenn der veräußernde Unternehmer sein Geschäft aufteilt und auf zwei Rechtssubjekte, nämlich auf eine GbR und auf eine GmbH & Co. KG, überträgt. Das FG Nürnberg hat dies unter bestimmten Voraussetzungen bejaht. Bestätigt der V. Senat des BFH das Urteil, wird der Anwendungsbereich der Vorschrift erheblich ausgeweitet.

Ein wichtiges Verfahren zur Umsatzsteuer darf nicht fehlen. Es geht um die Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen.

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen wurde bisher nur dann angenommen, wenn ein Unternehmen auf ein einziges Umsatzsteuersubjekt übertragen wird, das den Betrieb anschließend weiterführt. Das Finanzgericht Nürnberg hat jetzt den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1a UStG erheblich ausgeweitet. Danach ist eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann zu bejahen, wenn der Betrieb zwar auf mehrere Umsatzsteuersubjekte übertragen wird, diese aber den früheren Geschäftsbetrieb in der bisherigen Form nur gemeinsam weiterführen können. Und sie dies auch tatsächlich tun.

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