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Keine Begrenzung des § 6 Abs. 2 EStG auf den Schlachtwert beim Abverkauf nicht aufgemästeter Zuchtsauen
Wird für Tiere des Anlagevermögens die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, ist die Höhe der Gewinnminderung nicht durch einen zu erwartenden Schlachtwert begrenzt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2, § 7 Abs. 1 EStG).
Bei Inanspruchnahme von § 6 Abs. 2 EStG wird der Ansatz des Schlachtwerts i. S. eines Restwerts von der Rechtsprechung damit begründet, dass die Tiere des Anlagevermögens einerseits eine Zweckbestimmung zur Produktion, andererseits aber auch eine Zweckbestimmung als Schlachtvieh und damit als Umlaufvermögen haben. Ein Ansatz eines Schlachtwerts ist aber nur dann geboten, wenn von vornherein eine nachhaltige Nutzung der Tiere auch als Umlaufvermögen geplant ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die ursprüngliche Nutzung der Tiere als Anlagevermögen zunächst beendet wird und ...