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StuB Nr. 2 vom Seite 71

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren: stumpfes Schwert oder Wunderwaffe?

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Aus der „gefühlten“ Sicht des Bürgers dauern gerichtliche Verfahren in aller Regel zu lang. Durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom (BGBl 2011 I S. 2302 ff.) wurde ein Entschädigungsanspruch für den Fall geschaffen, dass jemand infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet (§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG; vgl. dazu Althammer, ZZP 2013 S. 3 ff.; Dahm, rv 2013 S. 74 ff.; Hansen, SchlHA 2013 S. 221 ff.; Schwenker, IBR 2013 S. 511 ff.; Thiel, DVP 2013 S. 2 ff.; Vielmeier, NJW 2013 S. 346 ff.; Heine, MDR 2013 S. 1081 ff.).

Steuerberater und ihre Mandanten beklagen oftmals die lange Dauer finanzgerichtlicher Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund der Ungewissheit, ob eine in Streit stehende Steuer gezahlt werden muss und ggf. welche Zinseffekte sich ergeben. Für den Unternehmer ist unbefriedigend, über bestimmte steuerliche Konsequenzen seines unternehmerischen Tuns lange im Ungewissen zu sein, da er z. B. nur schwer Investitionen planen kann. Die Unzufriedenheit mit der finanzgerichtlichen Verfahrensdauer wird allerdings durch die Statistik widerlegt. Zum einen ist ...