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NWB Nr. 4 vom Seite 160

Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer

Dr. Stephan Geserich

Erteilt das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Lohnsteueranrufungsauskunft sind die Finanzbehörden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens an diese auch gegenüber dem Arbeitnehmer gebunden. Dies hat der in der Sache VI R 44/12 NWB MAAAE-52256 entschieden. Der Kläger ist Arbeitnehmer einer GmbH. Die GmbH hatte im Rahmen des Wechsels von der Zusatzversorgungskasse (ZVK) E zur ZVK L an diese ab dem Jahr 2001 (Nachteils-)Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Zahlungen versteuerte die GmbH als Arbeitslohn. Mit Urteil vom - VI R 148/98 (BStBl 2006 II S. 532) entschied der BFH, dass die Nachteilsausgleichszahlungen keinen Arbeitslohn darstellten. Daraufhin beantragte die GmbH beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, wonach es ihr erlaubt sei, sämtliche zu Unrecht lohnversteuerte Nachteilsausgleichszahlungen der Jahre 2002 bis 2005 im laufenden Lohnsteuerzahlungszeitraum des Jahres 2006 in Form negativer Einnahmen zu korrigieren. Diesem Antrag gab das Betriebsstättenfinanzamt am statt. Die GmbH machte in der Lohnsteuerabrechnung für September 2006 von der Auskunft Gebrauch und verrechnete die laufenden B...BStBl 2011 II S. 233