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WP Praxis 2/2014 S. 54

Berichterstattung in Jahresabschluss und Lagebericht über drohende Nachzahlungen für stromintensive Unternehmen

Unter den Voraussetzungen der §§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes in Deutschland einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage und somit auf Senkung der Stromkosten stellen. Die EU-Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit dieser Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen mit dem EU-Beihilferecht und hat daher gegen Deutschland ein förmliches Prüfverfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet.

Die deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass die im EEG enthaltenen Entlastungsregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen i. S. des Art. 107 AEUV darstellen. Der Ausgang des Prüfverfahrens ist offen. Sofern die Begrenzung der EEG-Umlage gegen das EU-Beihilferecht verstößt, drohen den betroffen...