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Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft im Jahr der Erstanwendung des HGB i. d. F. des MicroBilG
In einer aktuellen Mitteilung hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf die Auffassung der Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft bezüglich der Einstufung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft im Jahr der Erstanwendung des HGB i. d. F. des MicroBilG hingewiesen.
Nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ist § 267a HGB erstmals für Abschlüsse anzuwenden, die sich auf einen nach dem liegenden Abschlussstichtag beziehen. Kleinstkapitalgesellschaften mit einem kalendergleichen Geschäftsjahr konnten die neuen Regelungen demnach bereits für den Abschluss zum in Anspruch nehmen. Grundsätzlich setzt die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse voraus, dass die maßgeblichen Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Unter welchen ...