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Verein, Spielervermittler, Spieler: das magische Dreieck im Profifußball
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-52267 Im Profifußball ist es üblich, dass ein Spielerberater (nachfolgend: Vermittler) nach Abschluss eines Arbeitsvertrags des Spielers von dem aufnehmenden Verein eine sog. Provision erhält. Der BFH hat sich mit den Leistungsbeziehungen im Profifußball befasst und entschieden, dass Vereine den Vorsteuerabzug aus den Provisionsabrechnungen der Vermittler nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen dürfen (vgl. NWB OAAAE-46617). Darüber hinaus enthält das BFH-Urteil grundsätzliche Ausführungen zu Leistungsbeziehungen und zum Vorsteuerabzug, wenn Vermittler an Geschäften mitwirken.
Ausführlicher Beitrag s..
Nur der Auftraggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt
[i]Verein muss Vermittler ausdrücklich beauftragenZum Vorsteuerabzug ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur der Leistungsempfänger berechtigt. Das FG Düsseldorf hatte den betreffenden Verein als Empfänger von Maklerdienstleistungen der Vermittler angesehen und dem Verein den Vorsteuerabzug aus allen Provisionsabrechnungen der Spielervermittler zugestanden (Urteil vom - 1 K 4206/08 U NWB WAAAD-60830).
Der BFH hält es in seinem o. g. Urteil zwar für denkbar, dass der Verein Maklerdienstleistun...