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BFH 26.9.2013 IV R 45/11, NWB 3/2014 S. 84

Gewerbesteuer | Kürzung des Gewinns bei Einschiffsgesellschaft

Nach dem unterliegt der auf den Einsatz eines Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr entfallende Teil des Gewerbeertrags einer Einschiffsgesellschaft auch dann der Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG, wenn die Gesellschaft vorrangig die Veräußerung des Schiffs beabsichtigt.

Anmerkung:

Die Klägerin – eine „Einschiffs-GmbH & Co. KG“ – übernahm das erworbene Schiff am und veräußerte es am an eine Fonds-Gesellschaft, nachdem es zwischenzeitlich verchartert war. Ihr wurde die beantragte Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG nicht gestattet, weil es am erforderlichen beabsichtigten nachhaltigen Einsatz als Handelsschiff im internationalen Verkehr von vornherein mangelte. Weil die Tätigkeit der Gesellschaft auf den Weiterverkauf des Schiffs gerichtet war, begann ihr Gewerbebetrieb i. S. von...