Auf ein neues Jahr …
… mit alten und neuen Themen
Mit dieser Ausgabe starten wir in das neue Jahr 2014, zu dem ich Ihnen alles Gute wünsche. In StuB 23-24/2013 haben wir Sie im Praxistipp auf die Neuerungen der NWB Datenbank hingewiesen. Diese erhält eine neue, aufgeräumte Oberfläche. Sie haben damit noch schneller Zugriff auf alle Inhalte. Weitere nützliche Hinweise zur Funktionen und zur Suche der NWB Datenbank liefert Ihnen der aktuelle Praxistipp auf S. III dieser Ausgabe. Das ebenfalls in der letzten Ausgabe angesprochene AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz wird uns in dieser und auch noch in den nächsten Ausgaben beschäftigen: So stellt Hoffmann ab S. 1 die Neuerungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG vor, in der nächsten Ausgabe erfolgt eine ausführliche Darstellung. Es werden Beiträge zu den Neuerungen des § 15b EStG und zu Änderungen des Investmentsteuerrechts folgen.
Eigenkapitaldarstellung bei Personenhandelsgesellschaften
Der Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz von Personen(handels)gesellschaften hat die für diese Rechtsformen geltenden Spezifika zu berücksichtigen. Daher erfolgt der Eigenkapitalausweis bei diesen Gesellschaften nicht wie bei Kapitalgesellschaften entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB, sondern nach den Vorgaben des § 272 HGB. Neben der Besonderheit, dass Personenhandelsgesellschaften – sofern gesellschaftsrechtlich nichts gegenteiliges vereinbart ist – über keine Rücklagen verfügen, sind auch weitere Abweichungen zum Eigenkapitalausweis bei Personenhandelsgesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital der Gesellschafter sowie die Gewinnverwendung. Künkele, Zwirner und König stellen ab S. 3 die Eigenkapitaldarstellung bei Personenhandelsgesellschaften dar.
Teileinkünfteverfahren in der steuerlichen Gewinnermittlung
Die lange Zeit umstrittene Frage, ob das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei der verbilligten Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft sowie bei Substanzverlusten von im Betriebsvermögen gehaltenen Darlehensforderungen anzuwenden ist, dürfte nach der Rechtsprechung des BFH nunmehr grundsätzlich geklärt sein. Der BFH ist der zuvor von der Finanzverwaltung im vertretenen Ansicht zur verbilligten Nutzungsüberlassung – mit Ausnahme von sog. substanzbezogenen Aufwendungen – grundsätzlich gefolgt; er hat aber der Verwaltungsauffassung zur Behandlung von Substanzverlusten von Darlehensforderungen widersprochen. Mit demhat die Verwaltung nunmehr die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH übernommen und das aufgehoben. Damit können nun auch die bisher offen gebliebenen Fälle in der Praxis endgültig bearbeitet werden, ohne dass der Stpfl. gezwungen ist, bei einer von dem abweichenden Auffassung Rechtsmittel einzulegen. Ott stellt ab S. 17 das neue BMF-Schreiben vor.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 1/2014 Seite 1
NWB CAAAE-52054