Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für ein zwischenstaatliches Verständigungsverfahren sind keine Veräußerungskosten
Kosten nicht durch die Veräußerung veranlasst
Die Aufwendungen, die ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger zur Durchführung eines Verständigungsverfahrens zwischen Deutschland und den USA tätigt, um die Frage nach dem Besteuerungsrecht für einen Gewinn aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung zu klären, sind keine Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG.
Veräußerung einer GmbH-Beteiligung durch einen beschränkt Steuerpflichtigen
Der Kläger war im Streitjahr 2000 in den USA ansässig und unterlag in Deutschland nur mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht. Er war Gesellschafter einer GmbH, dessen Anteile er im Jahr 2000 mit einem Gewinn von 3.960.000 DM veräußerte. Das Finanzamt unterwarf den gesamten Veräußerungsgewinn der (inländischen) Besteuerung und erließ einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid, den der Kläger mit der Begründung anfocht, der Gewinn sei auch in den USA besteuert worden. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, beantragte er die Durchführung eines Verständigungsverfahrens zwischen Deutschland und den USA. In diesem Verfahren einigten sich die beteiligten Finanzbehörden dahingehend, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung zu 60 % Deutschla...