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Personengesellschaften im internationalen Kontext
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4Erfordert bereits die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im nationalen Steuerrecht vertieftes Expertenwissen, erhöht sich dieses noch einmal, wenn es um grenzüberschreitende Personengesellschaften geht. Das BMF hatte nach langen Vorarbeiten am ein Schreiben zur Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Personengesellschaften veröffentlicht. Nach der inzwischen hierzu ergangenen Rechtsprechung und den darauf folgenden Gesetzesänderungen hat das BMF im November 2013 eine überarbeitete Version des Schreibens zur Stellungnahme vorgelegt.
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Steuersubjektfähigkeit und DBA-Berechtigung
[i]Fehlende Abkommensberechtigung mangels Steuersubjektfähigkeit Inländische Personengesellschaften sind nach dem Transparenzprinzip im Inland weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Auch nach dem Entwurf des BMF Schreibens sind ausländische Personengesellschaften weiterhin zunächst dem sog. Rechtstypenvergleich zu unterziehen. Danach wird die ausländische Gesellschaft wie eine inländische Personengesellschaft behandelt, wenn der siebenstufige Test sie einer deutschen Personengesellschaft entsprechen lässt.