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IWB 1/2014 S. 3

Griechenland | Steueramnestie für ausländische Unternehmen im Bereich der Umsatzsteuer

[i]Nachzahlung von Umsatzsteuer ohne StrafeFür nicht in Griechenland ansässige und registrierte Unternehmen wurde eine Amnestie-Regelung getroffen. Diese Unternehmen können sich nachträglich registrieren lassen und die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete, aber nicht entrichtete Umsatzsteuer ohne Strafaufschlag nachzahlen. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der seit Mai 2013 für EU-Unternehmen offiziell bestehenden Möglichkeit, sich ohne Fiskalvertreter direkt registrieren zu lassen. Die Amnestie wird gewährt, wenn die Umsatzsteuer bis zum gezahlt wird.