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Keine Steuerbefreiung für Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-51937 Der I. Senat des BFH hat kürzlich entschieden, dass vereinnahmte Optionsprämien nicht zu den nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Anteilen zählen (, BStBl 2013 II S. 588).
Ausführlicher Beitrag s..
BFH-Urteil vom 6. 3. 2013 - I R 18/12
[i]Erhaltene Optionsprämie wirkt sich nach BFH-Urteil nicht auf Veräußerungsgewinn aus; ...Vereinnahmte Optionsprämien mindern die Anschaffungskosten beim Verkäufer einer Verkaufsoption (Stillhalter), wenn der Optionsinhaber die Option ausübt. Der Stillhalter hat dann den Anteil zum Ausübungspreis zu erwerben. Nach HGB mindert sich der Erwerbspreis um die erhaltene Optionsprämie. Verkauft der Stillhalter später die Aktie, darf sich bei der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 KStG zu bestimmenden Veräußerungsgewinns die erhaltene Optionsprämie nach Auffassung des BFH nicht auswirken. Der Stillhalter hat daher in einer Nebenrechnung die für § 8b Abs. 2 KStG relevanten Anschaffungskosten zu korrigieren.
Beim Verkauf einer Kaufoption erhält der Optionsverkäufer eine Optionsprämie und hat bei Ausübung der Option die Aktie an den Optionsinhaber zu verkaufen. Der Verkaufspreis ist der Ausübungspreis der Kaufoption. Nach HGB erhöht sich der Veräußerungserlös um die vereinnahmte ...