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Gesetzentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Eigenständiges „Verbandsstrafgesetzbuch“ in Sicht?
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag für den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ erarbeitet. Der Gesetzesantrag ist der Justizministerkonferenz der Länder im November 2013 vorgelegt und dort diskutiert worden. Grds. wurde der Entwurf begrüßt. Er soll nun über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Durch das neue „Verbandsstrafgesetzbuch“ sollen zukünftig nicht nur – wie bisher – natürliche Personen bestraft werden können, sondern auch Unternehmen. Das bisherige Sanktionssystem im Strafrecht würde sich durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts erheblich verändern.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergründe
[i]Nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern das Unternehmen steht im Zentrum der StrafverfolgungNach deutschem Strafrecht können nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden. Begeht ein Unternehmen eine Straftat, kann strafrechtlich nur der einzelne Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden; ihm ist die Schuld konkret nachzuweisen. Die individuelle Schuld von Einzelpersonen, die im Unternehmens- bzw. Verbandsinteresse bei...