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FG Köln 12.6.2013 3 K 1178/07, BBK 1/2014 S. 10

Umsatzsteuer | Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers für USt bei missglückter Geschäftsveräußerung

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet mangels Verschuldens nicht für die USt, die aufgrund einer missglückten Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG entsteht, wenn

  • er sich vor Abschluss des Veräußerungsvertrags steuerlichen Rat eingeholt hat und

  • in den Veräußerungsvertrag eine Steuerklausel aufgenommen hat, nach der die GmbH vom [i]Steuerliche Beratung und SteuerklauselErwerber USt nachfordern darf, falls das FA die Voraussetzungen einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung verneint.

[i]Veräußerung ohne USt-AusweisIm Streitfall ging es um eine GmbH, die einen Teilbetrieb an einen Erwerber ohne Ausweis von USt veräußerte. Der Geschäftsführer der GmbH hatte zuvor vom Steuerberater der GmbH die Information erhalten, dass es sich um eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung handle. Deshalb wies er in der Rechnung keine USt...