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BFH 25.04.2013 V R 2/13, BBK 1/2014 S. 9

Umsatzsteuer | Vertrauensschutz bei Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Bei einem überhöhten Ausweis von USt in einer Eingangsrechnung (z. B. 16 % statt 7 %) kann der Unternehmer zwar Vorsteuer nur in Höhe des richtigen USt-Satzes auf der Grundlage des ausgewiesenen Netto-Entgelts geltend machen . Daher hat eine spätere Berichtigung der Rechnung durch den leistenden Unternehmer keine Bedeutung mehr für den Leistungsempfänger.

[i]Bis 1998 vollständiger Vorsteuerabzug möglichAnders war dies nach der früheren Rechtsprechung des BFH, die erst im August 1998 geändert und veröffentlicht wurde : Bis zum August 1998 konnte ein Unternehmer die ihm überhöht in Rechnung gestellte und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zunächst als Vorsteuer abziehen, musste dann aber bei Berichtigung der Rechnung durch den Lieferanten den Vorsteuerabzug zu seinen Ungunsten nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG berichtigen.

[i]Bis 1998: Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei RechnungsberichtigungIn seinem a...