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BFH 22.10.2013 X R 26/11, BBK 1/2014 S. 8

Steuerrecht | Fremdvergleich bei Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen

An einen Fremdvergleich bei einem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen sind weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn das Darlehen der Finanzierung von Wirtschaftsgütern dient. Nicht fremdübliche Vereinbarungen führen daher nicht zwingend zu einer [i]Fremdübliche Verteilung der Chancen und RisikenVersagung der steuerlichen Anerkennung. Entscheidend ist, ob die Zinsvereinbarung tatsächlich durchgeführt wird und ob die Chancen und Risiken des Darlehensvertrags fremdüblich auf die Vertragspartner verteilt werden.

[i]Darlehen diente dem Kauf eines BetriebsDas BFH-Urteil betraf die Darlehensgewährung eines Vaters an seinen Sohn im Rahmen einer Betriebsveräußerung: Der Vater verkaufte 1993 seinen Betrieb an seinen volljährigen Sohn und gewährte dem Sohn in Höhe des Kaufpreises ein mit 8 % verzinsliches Darlehen. Die Zinsen sollten dem Darlehen jewei...