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IWB Nr. 24 vom Seite 879

Steuerfreie Einnahmen aus Redeemable Preference Shares

Tobias Hagemann und Christian Kahlenberg

[i]FG Düsseldorf, Urteil vom 20. 8. 2013 - 6 K 4183/11 K NWB VAAAE-45634Der Einsatz hybrider Finanzinstrumente hat neben wirtschaftlichen Motiven auch einen steuerlichen Anreiz, wenn bei grenzüberschreitenden Transaktionen eine abweichende Qualifizierung dahingehend erfolgt, dass die Vergütung im Quellenstaat als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, im Ansässigkeitsstaat hingegen einer Befreiungsvorschrift unterfällt. Dem nachfolgend diskutierten Urteil des FG Düsseldorf lag eine Hybridfinanzierung in Form von sog. Redeemable Preferences Shares zugrunde. Allerdings blieb die steuerliche Behandlung im Quellenstaat unbesprochen.

I. Sachverhalt

[i]Beteiligung an Ltd. in Australien und Erträge daraus: Aktien und RPSDie Klägerin, eine deutsche Kapitalgesellschaft, war im Streitjahr an der T Ltd., einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Australien, beteiligt. Sie hielt sowohl Stammaktien als auch Redeemable Preference Shares (im Folgenden RPS) und erzielte aus beiden Beteiligungserträge. Laut Satzung der T Ltd. sind die RPS an Stammaktien gekoppelt. Die RPS werden im Geschäftsbericht der T Ltd. nicht als Eigenkapital, sondern als Kredite (borrowings) und die Dividenden an die Inhaber der RPS als Zinsen (interest) und nicht als Ge...