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NWB BB 1/2014 S. 5
Energiekosten: Alte Heizungen müssen ersetzt werden
Öl- und Gasheizungen, die vor dem Jahr 1985 in Betrieb genommen wurden, müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Das hat aktuell der Bundesrat entschieden. Bisher galt die Austauschpflicht nur für Heizungen, die vor 1978 eingebaut worden sind.