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BFH 6.8.2013 VIII R 33/11, NWB 52/2013 S. 4098

Einkommensteuer | Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen Ehegatten bei einem Tauschgeschäft

Mit die Überlassung eines Geschäftswagens als Mietentgelt für die Anmietung von Betriebsräumen unter Ehegatten steuerlich nicht anerkannt. Zwar kommen als Mietentgelte i. S. von § 21 EStG auch Sachleistungen in Betracht, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter erbringt. Eine steuerliche Berücksichtigung scheitere im Streitfall jedoch daran, dass die Gestaltung und die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspreche.

Anmerkung:

Nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH schließt nicht mehr jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Indessen sind an den Nachweis eines ernsthaften Vertr...