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Subsidiaritätsrüge zur Standard-Mehrwertsteuererklärung
[i]NWB 46/2013 S. 3606Die EU-Kommission hatte am die Schaffung einer neuen Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll (s. hierzu ). Sie möchte hiermit erreichen, dass zukünftig für die Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen in allen EU-Staaten eine standardisierte Erklärung zu verwenden ist. Insbesondere sollen nur noch fünf Felder obligatorisch sein. Den Mitgliedstaaten steht es aber frei, in bis zu 26 zusätzlichen Feldern weitere Standardangaben zu verlangen. Ziel ist es den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringern und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
[i]Bundesrat, Pressemitteilung vom 29. 11. 2013Gegen diesen Vorschlag haben die Bundesländer in ihrer Plenarsitzung am Subsidiaritätsrüge erhoben. Sie vertreten die Auffassung, dass der Vorschlag nicht dem europäischen Recht entspricht, da die Union in diesem Zusammenhang über keine Kompetenz zur Regelung verfügt. Zudem ließen sich die angestrebten Ziele durch die EU nicht besser verwirklichen als durch die Mitgliedstaaten. Das Ziel, die „Mehrwertsteuerlücke“ zu schließen, könne der Vorsc...