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BGH 04.12.2013 VIII ZR 5/13, NWB 51/2013 S. 4025

Mietrecht | Pflichten bei Widerruf der Untervermietungserlaubnis

Die unbefugte Untervermietung durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB). Gestattet ein Vermieter im Mietvertrag die Untervermietung widerruflich und übt er sein Widerrufsrecht aus, erfüllt der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen, wenn er das Untermietverhältnis kündigt und [i]infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944 einen Räumungsprozess gegen den Untermieter betreibt. Eine Verletzung der Vermieterrechte liegt auch nicht im Abschluss eines Räumungsvergleichs unter Bewilligung einer Räumungsfrist (hier: von rund vier Monaten) mit dem Untermieter. Denn mit der anderenfalls erforderlichen Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens hätte eine Räumung nicht früher erreicht werden können. Mit dieser Begründung wies der BGH ...