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BFH 26.6.2013 I R 39/12, NWB 51/2013 S. 4018

Bilanzierung | Einbeziehung von sog. Vordienstzeiten bei der Pensionsrückstellung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Dienstverhältnis i. S. von § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 EStG 2002 hat mit dem tatsächlichen Dienstantritt beim Dienstberechtigten begonnen. Wird vor Erteilung der Pensionszusage der mit dem zusagenden Unternehmen geschlossene Anstellungsvertrag beendet und ein neuer Dienstvertrag geschlossen, sind die Dienstzeiten aus dem ersten Rechtsverhältnis als sog. Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn deren Anrechnung für die im Verlauf des zweiten Dienstverhältnisses erteilte Pensionszusage vereinbart wird. Letzteres gilt auch, wenn es sich bei dem (ersten) Anstellungsvertrag mangels Vergütungsanspruchs um einen Auftrag i. S. von § 662 BGB gehandelt hat. (2) Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen dem s...