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Verrechnungspreise direkt digital Nr. 1 vom Seite 3

Der Fremdvergleich bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Die Bestimmung angemessener Lizenzen für immaterielle Wirtschaftsgüter war bereits Gegenstand der Verwaltungsgrundsätze 1983. Das Thema ist daher nicht ganz neu. Seit dem UntStRefG 2008 und der Veröffentlichung der Funktionsverlagerungsverordnung sowie schließlich mit den Verwaltungsgrundsätzen Funktionsverlagerung erfährt das Thema eine besondere Aufmerksamkeit und ist damit Gegenstand kritischer Auseinandersetzung. Zurzeit wird zudem die zu erwartende „Fremdvergleichsverordnung“ diskutiert und auch in diesem Zusammenhang spielt die Bestimmung angemessener Lizenzen – neben anderen wichtigen Fragestellungen – offensichtlich eine bedeutende Rolle. Die Thematik umfasst mehrere miteinander zusammenhängende Probleme.

Folgendes Beispiel soll die Ausgangssituation verdeutlichen:

Die M-AG produziert Mobiltelefone. Bislang ist die M-Gruppe nur über einen Handelsvertreter in Hongkong in der VR China tätig. Nun wird in China eine Produktionsgesellschaft gegründet, welche ein speziell für den chinesischen Markt entwickeltes Mobiltelefon als Lizenzfertiger produzieren und an neue und alte Kunden in China vertreiben soll. Als Lizenzsatz wird auf Grundlage einer Datenbanksuche ein Lizenzsatz...