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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14 | Umwandlung: Einbringung eines Betriebs in eine Mitunternehmerschaft gegen Mischentgelt

Der BFH hat entschieden, dass bei einer Einbringung eines Betriebs in eine Mitunternehmerschaft, für die dem Einbringenden ein sog. Mischentgelt – bestehend aus Gesellschaftsrechten und einer Darlehensforderung gegen die Gesellschaft – gewährt wird, nicht zwingend ein steuerpflichtiger Gewinn anfällt. Dies erweitert die Möglichkeiten der Unternehmen, Umstrukturierungen vorzunehmen, ohne dass dabei Ertragsteuern anfallen.

Welche Folgen hat es, wenn ein Betrieb in eine Mitunternehmerschaft eingebracht wird? Und dem Einbringenden ein sog. Mischentgelt gewährt wird – bestehend aus Gesellschaftsrechten und einer Darlehensforderung gegen die Gesellschaft?

Der Bundesfinanzhof hatte bislang eine derartige Fallkonstellation noch nicht zu beurteilen. Der X. Senat hat nun aktuell entschieden: Es fällt nicht zwingend ein steuerpflichtiger Gewinn an. Vielmehr kann durch die Wahl der Buchwertfortführung eine Gewinnrealisierung vermieden werden. Und zwar dann, wenn zwei Werte zusammen genommen den steuerlichen Buchwert des eingebrachten Einzelunternehmens nicht übersteigen: Nämlich – erstens – der Nominalbetrag der Gutschrift auf dem Kapitalkonto des Ei...