Arbeitshilfe - Stand: 15.10.2014

Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Sind Aufwendungen für Liposuktion (Operation zur Fettabsaugung) bei Lipödem (krankhafte Ansammlung von Fettdepots, auch sog. Reiterhosenfettsucht) als außergewöhnliche Belastung abziehbar, auch wenn die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV nicht erfüllt sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
OAAAE-50576