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Der Rückstellungsansatz beim rechtlichen Vergleich
I. Bilanzierungsalternativen
Größere Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsverkehr werden wohl überwiegend nicht durch Urteil, sondern durch einen Vergleich – gerichtlich oder außergerichtlich – beigelegt. Dazu folgendes Beispiel:
Der Maschinenbauer M wird am von einem japanischen Konkurrenten wegen Patentverletzung auf Schadenersatz mit 100 Mio € angegangen. Der Bilanzbuchhalter fragt nun nach der Berücksichtigung im anstehenden Jahresabschluss zum als Rückstellung. Die Einschätzung des Anwalts lautet: Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit werden wir nicht belangt werden können. Allerdings ist die Beurteilung des notfalls heranzuziehenden internationalen Schiedsgerichts schwer abzuschätzen, deshalb sollte man vielleicht eher versuchen, im Vergleichswege das Problem auszuräumen. Er schlägt ein „Angebot“ von 20 Mio € vor.
Der Bilanzbuchhalter ist mit dieser Aussage zunächst genauso schlau wir vorher. Er möchte nun wissen, ob die Geschäftsführung das (nicht überwiegende) Risiko einer Prozessniederlage eingehen will oder doch die vergleichsweise Lösung bevorzugt. Zu dessen Entscheidung folgende Alternativen:
Entscheidung über Vergleichsverhandlungen ...