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BGH 14.11.2013 IX ZB 161/11, NWB 50/2013 S. 3928

Insolvenzrecht | Keine Beauftragung eines Steuerberaters bei einfachen Steuererklärungen

Der Treuhänder in einem vereinfachten Insolvenzverfahren ist verpflichtet, einfache Steuererklärungen selbst zu erstellen. Delegiert er sie auf einen Steuerberater, kann seine Vergütung (15 % der Insolvenzmasse, § 13 InsVV) um die aus der Masse zu Unrecht entnommenen Steuerberaterhonorare gekürzt werden. Im entschiedenen Fall hatte der Treuhänder bei einem eigenen Vergütungsanspruch von ca. 2.500 € zusätzlich für die Erstellung von drei Steuererklärungen rund 3.120 € bezahlt und diesen Betrag aus der Masse entnommen. Seine gegen die Kürzung seiner Vergütung auf null erhobene Rechtsbeschwerde war erfolglos. Nach Ansicht des BGH gelten hier die gleichen Abgrenzungskriterien wie für den Insolvenzverwalter. Danach entspricht es sachgerechter Amtsführung, für steuerrechtliche Tätigkeiten, die besondere K...