Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 24.4.2013 VII B 202/12, NWB 49/2013 S. 3812

Abgabenordnung | Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Nach dem dürfen aus einer im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeordneten Telefonüberwachung gewonnene Erkenntnisse, die sich auf einen nicht in § 100a StPO aufgeführten Straftatbestand beziehen, von den Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren nicht verwendet werden.