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BFH 27.8.2013 VIII R 34/11, NWB 49/2013 S. 3808

Einkommensteuer | Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste

Nach dem sind Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt und dabei die insoweit bestehenden Anlagegrundsätze beachtet.

Anmerkung:

Das Finanzgericht noch hatte die Klage des Rechtsanwalts und Notars, der ehrenamtlich im Vorstand des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte tätig war, mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keine öffentlichen Dienste i. S. von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG geleistet. Der Kläger ...