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Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen
[i]BMF-Entwurf NWB UAAAE-49969Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Stellung genommen. U. a. wird [i] BStBK, Stellungnahme vom 19. 11. 2013 dargestellt, wie sich die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG ermittelt. Hier wird erstmals festgestellt, dass in Fällen, wo der dezentral verbrauchte Strom zu einer steuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe führt, für die Bemessungsgrundlage der (fiktive) Einkaufspreis maßgebend ist. Die Selbstkosten [i]Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabesind nur noch in wenigen Fällen anzusetzen. Bei der Ermittlung des fiktiven Einkaufspreises ist ein ggf. zu zahlender Grundpreis mit zu berücksichtigen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die insgesamt erzeugte Strommenge nachzuweisen. Aus Vereinfachungsgründen könne die erzeugte Strommenge in diesen Fällen unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Volllaststundenzahl von 1.000 kWh/kWp (jährlich erzeugte Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung) geschätzt werden. Das BMF-Schr...